• Einzeltherapie 45 Minuten € 105,-
  • Paartherapie 90 Minuten € 210,-
  • Familientherapie 90 Minuten € 210,-
  • Pferdegestützte Psychotherapie 45 Minuten € 105,-
  • Supervision auf Anfrage
  • Workshops und Vorträge auf Anfrage

RAHMENBEDINGUNGEN

VERSCHWIEGENHEIT
Psychotherapeut:innen sind gemäß Paragraph 15 PthG. zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet, und zwar gegenüber allen Dritten einschließlich Ehepartner:innen und Lebensgefährt.innen, aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, z.B. Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Dies gilt auch nach Beendigung der Psychotherapie.

Es kann sein, dass Sie im Wartebereich andere Personen treffen, die Sie möglicherweise kennen. In weiterer Folge kann es zu Begegnungen während der Therapieeinheiten außerhalb der Praxis (Tiergestützte Psychotherapie, Walk and Talk) kommen.

ABSAGEREGELUNG
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, so früh wie möglich abzusagen. Eine Absage 48 Stunden vorher (werktags) ist kostenfrei möglich.
Bei Absagen, die später als 48 Stunden vor dem Termin erfolgen, bzw. bei Nichterscheinen, wird das gesamte Honorar für die ausgefallene Stunde in Rechnung gestellt. Dies kommt nicht zum Tragen, wenn eine andere Klient:in auf Warteliste den ausgefallenen Termin übernimmt.
Kurzfristige Absagen bitte möglichst per SMS!

ERREICHBARKEIT

Ich bin von Montag bis Freitag telefonisch von 08:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. Es ist jedoch vorteilhaft, mir eine SMS zu schicken. Auf diese Weise kann ich Ihre Anfrage schneller und effizienter bearbeiten.

HAUSBESUCHE
Vorwiegend finden die Therapiegespräche bei mir in der Praxis statt. Aufgrund der großen Nachfrage für Hausbesuche bei Personen mit eingeschränkter körperlicher Mobilität (nach Unfällen, bei körperlichen Einschränkungen oder in höherem Alter), biete ich in Ausnahmefällen Besuche am Wohnort der Klient:innen an.
​Preis auf Anfrage!

ABRECHUNG ÜBER DIE KRANKENKASSE IST MÖGLICH
Eine Abrechnung über Ihre Krankenkasse ist dann möglich, wenn eine krankheitswertige Störung (Diagnose nach ICD- 10) vorliegt.
​In diesem Falle bekommen Sie einen Teil der Psychotherapiekosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.

Folgende Schritte sind dafür nötig:

  • Schriftliche Überweisung inkl. F- Diagnose & Ärztliche Bestätigung vom Hausarzt oder Facharzt (Empfehlungsschreiben für Psychotherapie) zwischen der ersten und zweiten psychotherapeutischen Einheit
  • Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung
  • Einreichung bei der jeweiligen Krankenkasse und ggf. bei Ihrer Privatversicherung (vor der 11. Sitzung !) Krankenkassenzuschuss (Stand: 07/24): ÖGK= 31,50 €; BVAEB= 42,40 €; SVA= 45,00 €)

Es gibt ein sehr begrenztes Kontingent an vollfinanzierten Krankenkassenplätzen für Erwachsene, nähere Infos gerne auf Anfrage!

Für Kinder und Jugendliche gibt es außerdem bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu stellen. Sehr gerne kläre ich Sie darüber in unserem Erstgespräch auf!

Bei einer akuten Krise, Suizidgedanken, Selbst- und Fremdgefährdung oder ähnlichen Notfällen wenden Sie sich bitte an einen der folgenden Dienste:

  • Kit- Kriseninterventionsteam für psychosoziale Akutbetreuung Steiermark, Telefonnummer: 130
  • LKH Graz Süd- West- Standort Süd, Telefonnummer: 0316/ 21910
  • Telefonseelsorge, Telefonnummer: 142
  • Kinder- & Jugendpsychiatrie, LKH- Hochsteiermark, Telefonnummer: 03842/4012463
  • Jugend- & Kinderhotline- Rotes Kreuz, Time4friends: 0664/1070144
  • PsyNot – Psychiatrisches Krisentelefon: 0800/44 99 33